VIII-DS-01191
Vorgehensvorschlag Mieterrat der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB)
Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung,
wertgeschätzte Bürgermeister und Ratsmitglieder,
ehrenwerte Bezirksbeiräte und Ortschaftsräte,
liebe Gäste im Saal und vor den Bildschirmen!
Wertgeschätzte Kollegen,
der Vorschlag, den Mieterbeiräten mehr Mitspracherecht in der LWB zu geben, basiert auf einem Ratsbeschluss vom VII-DS-07818-NF-02 vom 20.06.2024 (Eigentümerziele, Dritte Fortschreibung).
Diese Änderungsanträge sind wieder ein Beispiel, wie sich einige Aktivisten aus dem dunkelrotgrünen Farbspektrum, ausgenommen die alte Tante SPD, in die Belange eines derzeit sehr gut funktionierenden Kommunalunternehmens einmischen wollen.
Böse Zungen behaupten, hier werden nach 2029 für zukünftig ehemalige Ratsmitglieder neue Einkommensquellen generiert. Wenn sie sich rechtzeitig in die Gremien wählen lassen, können sie bis zu 100,-€ Sitzungsgeld als Vorsitzende bekommen.
Die derzeitigen Mieterbeiräte werden von vielen Mietern, aber auch von der Geschäftsführung der LWB als eine Erfolgsgeschichte betrachtet. Über kurze Wege können sich Mieter an die LWB wenden und Schäden in den Wohnungen, Mängel an der Bausubstanz, Dreckecken im Wohnumfeld oder Schmierereien an den Wänden melden. Das ist unbestritten und das finden wir gleichfalls gut. Die jetzt vorgeschlagene politische Vereinnahmung dieser Mieterbeiräte finden wir nicht zielführend, sofern man an einem wirtschaftlichen Vorankommen der LWB interessiert ist.
Auch wenn in den Anträgen von politischer Neutralität gesprochen wird, soll das neu zu Wählende Gremium, bei der LWB-Geschäftsstelle, auch für Bildungsarbeit zuständig sein.
Besonders die Aufweichung der Kriterien zur Wahl in den Mieterbeirat sind mehr als befremdlich. So können sich auch Personen, die eventuell Mietschulden mit einem Klageverfahren haben (früher 5 Jahre, jetzt 6 Monate), zur Wahl stellen. Das kann im ungünstigsten Fall zu einem kleinen Privatkampf zwischen dem unzufriedenen Mieter und der LWB führen, also auch eine Art Machtmissbrauch von Seiten eines gewählten Mieterbeirates.
Auch die mögliche Aufstockung des Aufsichtsrates halten wir für unzweckmäßig. Die gegenwärtige paritätische Besetzung mit Vertretern aus dem politischen Bereich der Fraktionen und den Arbeitnehmervertretern hat sich bewährt.
Sofern ein Mietervertreter diesem Gremium angehören würde, ist schnell ein Interessenkonflikt möglich. Gerade bei strategischen Zielen der LWB zur Entwicklung von neuen Projekten, besonders bei der Sanierung von Bestandsimmobilien, können vertrauliche Informationen verbreitet werden.
Sofern der Stadtrat heute zustimmen sollte, muss in der Endkonsequenz auch die LWB-Satzung überarbeitet werden, die auch die Landesdirektion möglichweise noch prüfen muss, sofern es juristische Einwände gibt. Also viel bürokratischer Aufwand für ein kommunal geführtes Unternehmen, welches sehr gut arbeitet.
Danke für die aktive Aufmerksamkeit! (Mittwoch, 29.10.2025)
CHristoph Neumann – Ratsherr
PS: Es gilt das gesprochene Wort!


